Mitbestimmung im Betrieb: Betriebsrat und Jugendvertretung
Im Betrieb vertritt der Betriebsrat die Beschäftigten. Jugendliche und Auszubildende haben eine eigene Vertretung.
Das lernst du heute
- Ich kann erklären, was ein Betriebsrat ist.
- Ich kann Betriebsrat und Gewerkschaft unterscheiden.
- Ich kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung beschreiben.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
Neben den Tarifverträgen gibt es noch eine zweite Ebene: die Mitbestimmung im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt sie. In einem Betrieb mit mindestens 5 ständigen Beschäftigten können die Beschäftigten einen Betriebsrat wählen. Wählen dürfen alle Beschäftigten ab 16 Jahren. Er vertritt ihre Interessen gegenüber der Betriebsleitung. Der Betriebsrat hat Rechte auf Information und Anhörung. Bei manchen Themen muss er zustimmen, zum Beispiel bei Regeln zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit oder zur Urlaubsplanung. Vor einer Kündigung muss die Betriebsleitung den Betriebsrat anhören. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat ist nicht dasselbe wie eine Gewerkschaft. Er gehört zu einem einzelnen Betrieb und wird von den Beschäftigten dieses Betriebs gewählt. Für Jugendliche und Auszubildende gibt es die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie bringt die Anliegen der Jüngeren, etwa zur Ausbildung, in den Betrieb ein und arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen. In großen Unternehmen sitzen außerdem Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Aufsichtsrat, der die Unternehmensleitung kontrolliert. Das heißt Unternehmensmitbestimmung.
| Betriebsrat | Gewerkschaft | |
|---|---|---|
| Wo? | im einzelnen Betrieb | überbetrieblich, in der Branche |
| Wer wählt oder tritt bei? | Beschäftigte ab 16 Jahren wählen | freiwillige Mitglieder |
| Wichtigste Aufgabe | Mitbestimmung im Betrieb | Tarifverträge aushandeln |
| Streik? | darf nicht zum Streik aufrufen | darf unter bestimmten Bedingungen zum Streik aufrufen |
Zuständigkeit prüfen
- Frage 1: Die Arbeitszeit im Betrieb soll neu geregelt werden. Wer ist zuständig? Der Betriebsrat redet mit.
- Frage 2: Der Branchenlohn soll steigen. Wer ist zuständig? Die Tarifparteien.
- Frage 3: Eine Auszubildende hat ein Anliegen zur Ausbildung. Wer hilft? Die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Der Betriebsrat spricht für alle im Betrieb.
Die Jugendvertretung spricht für die Jüngeren.
Die Gewerkschaft handelt Tarife aus.
Ein Beispiel
In der Schule vertritt die Klassensprecherin die Klasse gegenüber der Schulleitung. Der Betriebsrat tut Ähnliches im Betrieb.
Schritt für Schritt
Wir fragen, wer zuständig ist.
- Betrifft es einen Betrieb oder die Branche?
- Betrifft es alle oder die Jüngeren?
- Wähle die zuständige Stelle.
Mit einem Bild erklärt
| Anliegen | Zuständig |
|---|---|
| Urlaubsplanung im Betrieb | Betriebsrat |
| Lohn in der ganzen Branche | Tarifparteien |
| Anliegen der Auszubildenden | Jugend- und Auszubildendenvertretung |
Zur Grundlage zurück
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – Du kennst schon die Gewerkschaften.
Jetzt zusammen
Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.
Zeig mir den ersten Schritt
Für wen spricht der Betriebsrat?
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Lösung: die Beschäftigten des Betriebs
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
Zeig mir den ersten Schritt
Wer spricht für die Jüngeren im Betrieb?
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Lösung: die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Tipp: Frage dich zuerst: Geht es um einen einzelnen Betrieb oder um die ganze Branche?
Merksatz: Der Betriebsrat vertritt die Beschäftigten eines Betriebs. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Jüngeren. Tarifverträge handeln die Tarifparteien aus.
Typischer Fehler: Manche verwechseln Betriebsrat und Gewerkschaft. Der Betriebsrat arbeitet im Betrieb und wird gewählt. Die Gewerkschaft handelt Tarifverträge aus und hat freiwillige Mitglieder.
Mini-Quiz
5 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
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Lösung: Die Betriebsleitung muss den Betriebsrat anhören.
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Lösung: Der Betriebsrat gehört zu einem Betrieb, die Gewerkschaft ist überbetrieblich.
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Lösung: bei Regeln zur täglichen Arbeitszeit
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Lösung: Stimmt nicht
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Lösung: Stimmt
Geschafft
Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung bringen die Interessen der Beschäftigten in den Betrieb ein. Der Betriebsrat wird gewählt, hat Rechte bei Arbeitszeit und Kündigungen und darf nicht zum Streik aufrufen.
Kannst du das schon?
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