Kirche und Staat in Deutschland
Kirche und Staat standen früher eng zusammen. Heute sind sie getrennt, arbeiten aber in manchen Bereichen zusammen.
Das lernst du heute
- Ich beschreibe Stationen im Verhältnis von Kirche und Staat.
- Ich erkläre, wie das Verhältnis heute in Deutschland geregelt ist.
- Ich nenne Beispiele für die Zusammenarbeit.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Kirche hat viele Gestalten
Im Römischen Reich wurden Christinnen und Christen zunächst oft verfolgt. Das änderte sich im 4. Jahrhundert. Im Jahr 313 durften sie ihren Glauben frei ausüben. Im Jahr 380 wurde das Christentum Staatsreligion. Kirche und Staat rückten eng zusammen.
Im Mittelalter stritten Päpste und Kaiser darum, wer das letzte Wort hat. Mit der Reformation gewannen die Landesherren in evangelischen Gebieten großen Einfluss: Sie leiteten die Kirche in ihrem Land. Man nennt das landesherrliches Kirchenregiment. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 erlaubte den Landesherren, sich für die katholische oder die lutherische Konfession zu entscheiden.
Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 beendete das Staatskirchentum. Seit damals gibt es keine Staatskirche mehr. Das Grundgesetz von 1949 übernahm diese Regelung (Artikel 140).
Heute gilt: Der Staat ist weltanschaulich neutral. Jede Person darf glauben oder nicht glauben (Religionsfreiheit, Artikel 4 Grundgesetz). Zugleich arbeiten Staat und Kirchen zusammen. Beispiele: Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (Artikel 7), Kirchen als Träger von Krankenhäusern und Kitas, Seelsorge in Gefängnissen und beim Militär. Die Kirchen sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Diese besondere Rechtsform erlaubt ihnen zum Beispiel, Steuern zu erheben. Wer Mitglied ist und Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, zahlt auch Kirchensteuer. Das Finanzamt zieht sie gegen eine Gebühr für die Kirchen ein.
Man nennt dieses Verhältnis „hinkende Trennung“: getrennt, aber nicht völlig getrennt. Viele diskutieren darüber, ob das richtig ist.
Zusammenarbeit prüfen
- Beispiel: Religionsunterricht an der Schule.
- Wer organisiert? Der Staat, mit Inhalten nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft.
- Warum ist das möglich? Das Grundgesetz sieht es in Artikel 7 vor.
- Ergebnis: Das ist ein Beispiel für Zusammenarbeit bei Trennung.
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Früher: eng verbunden.
Heute: getrennt, aber Zusammenarbeit.
Ein Beispiel
Zwei Vereine nutzen dieselbe Halle, haben aber getrennte Kassen. So ähnlich ist das Verhältnis von Staat und Kirchen.
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt: Verhältnis einordnen
- Nenne die Zeit.
- Wer bestimmte?
- Was galt?
- Wie ist es heute?
Mit einem Bild erklärt
| Zeit | Verhältnis |
|---|---|
| 380 | Christentum wird Staatsreligion |
| nach 1517 | Landesherren leiten die Kirche |
| 1919 | keine Staatskirche mehr |
| heute | neutral, aber mit Zusammenarbeit |
Zur Grundlage zurück
- Kirche hat viele Gestalten – Dort lernst du Bedeutungen von Kirche kennen.
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Zeig mir den ersten Schritt
Schau auf die Zeitleiste: Was steht bei 1919?
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Lösung: Das Staatskirchentum
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
Zeig mir den ersten Schritt
Denke an Artikel 4 des Grundgesetzes.
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Lösung: Er ist weltanschaulich neutral.
Tipp: Ordne die Jahreszahlen: 313, 380, 1555, 1919, 1949.
Merksatz: Staatskirche war früher üblich. Heute gilt: Trennung von Staat und Kirche, aber mit Zusammenarbeit.
Typischer Fehler: Viele meinen, Staat und Kirche seien ganz getrennt. In Deutschland gibt es Zusammenarbeit.
Mini-Quiz
4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
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Lösung: Stimmt
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Lösung: Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
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Lösung: Getrennt, aber nicht völlig getrennt
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Lösung: Die Landesherren
Geschafft
Von der Staatsreligion bis zur heutigen Neutralität: Das Verhältnis von Kirche und Staat hat sich geändert. Heute sind beide getrennt, arbeiten aber zusammen.
Kannst du das schon?
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