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Politik und Wirtschaft

Strafmündig ab 14

Wer jünger als 14 Jahre ist, kann nach dem Strafrecht nicht bestraft werden. Ab 14 gilt das Jugendstrafrecht.

  • ca. 10 Minuten
  • Klasse 7
  • Niveau: Standard

Das lernst du heute

  • Ich kann erklären, was strafmündig heißt.
  • Ich weiß, was bei unter 14-Jährigen geschieht.
  • Ich kenne die Altersstufen im Strafrecht.

Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Warum Jugendliche Straftaten begehen

Strafmündig ist, wer vor Gericht für eine Straftat verantwortlich gemacht werden kann. Das gilt ab 14 Jahren. Kinder unter 14 sind nicht strafmündig. Sie können also nicht bestraft werden. Das heißt aber nicht, dass nichts geschieht. Das Jugendamt kann Hilfen anbieten, und die Eltern sind in der Pflicht, ihr Kind zu begleiten. Auch Schule und Polizei sprechen mit dem Kind. Zwischen 14 und 17 Jahren ist man Jugendlicher, und es gilt das Jugendstrafrecht. Das Gericht prüft dabei auch, ob die Person reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen. Junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren nennt man Heranwachsende. Bei ihnen kann das Gericht je nach Reife der Person und Art der Tat Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden. Ab 21 gilt das Strafrecht für Erwachsene. Davon getrennt ist die Frage, wer einen Schaden bezahlen muss. Kinder unter 7 haften nicht. Ab 7 Jahren kann man für einen Schaden haften, wenn man einsehen konnte, dass das Verhalten falsch war. Diese Fähigkeit, für Schäden verantwortlich zu sein, nennt man Deliktfähigkeit.

Alter und Strafrecht
AlterBezeichnungWas gilt?
Bis 13KindNicht strafmündig, Hilfen möglich
14 bis 17JugendlicherJugendstrafrecht
18 bis 20HeranwachsenderJugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Ab 21ErwachsenerErwachsenenstrafrecht

Einen Fall einordnen

  1. Fall: Ein 12-jähriges Kind nimmt im Laden etwas mit.
  2. Frage: Strafmündig? Nein, unter 14.
  3. Folge: Keine Strafe. Aber Gespräche mit den Eltern, eventuell auch mit dem Jugendamt. Der Schaden wird geklärt.
  4. Merke: Nicht strafmündig heißt nicht folgenlos.

Ich verstehe das noch nicht

Such dir aus, was dir hilft.

Noch einfacher erklärt

Unter 14: keine Strafe.

Aber: Hilfen und Gespräche.

Ab 14: Jugendstrafrecht.

Ein Beispiel

Beispiel

Elif ist 13 und beschmiert mit Freundinnen eine Hauswand. Sie wird nicht bestraft. Für den Schaden kann sie trotzdem haften. Elif und ihre Eltern sprechen mit dem Besitzer, und Elif hilft beim Reinigen.

Schritt für Schritt

So ordnest du einen Fall nach Alter

  1. Frage: Wie alt ist die Person?
  2. Unter 14: nicht strafmündig, Hilfen prüfen.
  3. 14 bis 17: Jugendstrafrecht.
  4. 18 bis 20: Gericht prüft die Reife.

Mit einem Bild erklärt

AlterFolge
12Keine Strafe, Hilfen
15Jugendstrafrecht
19Je nach Reife

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Ausprobieren

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Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.

Ab welchem Alter ist man strafmündig?
Zeig mir den ersten Schritt

Erinnere dich an die Altersgrenzen.

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Lösung: Ab 14 Jahren

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Jetzt du

Jetzt probierst du es allein.

Ein 13-Jähriger beschädigt fremdes Eigentum. Was gilt?
Zeig mir den ersten Schritt

Wie alt ist die Person, und was gilt für dieses Alter?

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Lösung: Er wird nicht bestraft, aber es gibt Folgen und Hilfen.

Tipp: Merke dir die Reihenfolge: 14, 18, 21. Das sind die wichtigen Altersgrenzen im Strafrecht.

Merksatz: Strafmündig ab 14. Unter 14 keine Strafe, aber Hilfen. 14 bis 17: Jugendstrafrecht. 18 bis 20: je nach Reife.

Typischer Fehler: Viele glauben, unter 14 sei alles erlaubt. Das stimmt nicht. Es gibt keine Strafe, aber Folgen und Hilfen.

Prüfen

Mini-Quiz

4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.

Frage 1 Wie nennt man junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren im Strafrecht?
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Lösung: Heranwachsende

Frage 2 Kinder unter 14 sind strafmündig.
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Lösung: Stimmt nicht

Frage 3 Für Jugendliche zwischen 14 und 17 gilt das Jugendstrafrecht.
Lösung ansehen

Lösung: Stimmt

Frage 4 Wer kann Kinder unter 14 nach einer Tat unterstützen?
Lösung ansehen

Lösung: Das Jugendamt

Geschafft

Strafmündig ist man ab 14 Jahren. Kinder unter 14 werden nicht bestraft, doch das Jugendamt kann helfen. Für Jugendliche gilt das Jugendstrafrecht, bei Heranwachsenden je nach Reife auch das Erwachsenenstrafrecht.

Zum Schluss

Kannst du das schon?

Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.

Zum Ausdrucken

Übungsheft Jugendliche und das Strafrecht

Kurz erklärt, 51 Aufgaben in drei Stufen und alle Lösungen. Kostenlos.

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