Cybermobbing und Straftaten im Netz
Auch im Netz gelten Gesetze. Beleidigung, Bedrohung und andere Taten sind strafbar, egal ob online oder offline.
Das lernst du heute
- Ich kann Straftaten im Netz nennen.
- Ich weiß, was bei Cybermobbing zu tun ist.
- Ich weiß, wo man Hilfe findet.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst eine dieser Lektionen: Online fair miteinander, Recht am eigenen Bild und Urheberrecht
Auch im Netz kann man Straftaten begehen und dafür verfolgt werden. Strafbar sind zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung sowie üble Nachrede und Verleumdung, wenn jemand Behauptungen verbreitet, die andere schlecht dastehen lassen und nicht stimmen oder nicht bewiesen sind. Auch das Verbreiten von Bildern, die Menschen bloßstellen, kann strafbar sein und verletzt das Recht am eigenen Bild. Weitere Straftaten sind Betrug beim Online-Handel und das unerlaubte Eindringen in fremde Konten. Cybermobbing ist kein eigenes Gesetzeswort. Es beschreibt wiederholtes Beleidigen oder Ausgrenzen im Netz. Die einzelnen Handlungen können aber Straftaten sein. Wer betroffen ist, sichert Beweise, zum Beispiel mit einem Screenshot, und holt Hilfe. Die Nummer gegen Kummer, 116 111, ist kostenlos und anonym. Auch Eltern, Lehrkräfte, das Jugendamt und die Polizei können helfen.
| Tat im Netz | Beispiel |
|---|---|
| Beleidigung | Beschimpfungen im Klassenchat |
| Bedrohung | Eine Drohnachricht schicken |
| Üble Nachrede, Verleumdung | Unwahre Gerüchte über jemanden verbreiten |
| Bilder ohne Erlaubnis verbreiten | Peinliche Fotos einer Person teilen |
| Betrug | Ware anbieten, die es nicht gibt |
Bei Cybermobbing handeln
- Situation: Im Klassenchat werden gemeine Nachrichten über Lea geschrieben.
- Schritt 1: Nicht antworten, ruhig bleiben.
- Schritt 2: Screenshots als Beweis sichern.
- Schritt 3: Mit einem Erwachsenen sprechen, Hilfe holen, auch 116 111 anrufen.
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Im Netz gelten dieselben Gesetze.
Beleidigen und Bedrohen sind strafbar.
Hilfe holen: 116 111.
Ein Beispiel
Can bekommt eine Drohnachricht. Er schreibt nicht zurück, macht einen Screenshot und zeigt ihn seiner Mutter. Gemeinsam gehen sie zur Lehrkraft.
Schritt für Schritt
So hilfst du bei Cybermobbing
- Mache nicht mit und leite nichts weiter.
- Sichere Beweise mit Screenshots.
- Sprich mit einem Erwachsenen, dem du vertraust.
- Unterstütze die betroffene Person und biete Hilfe an.
Mit einem Bild erklärt
| Tun | Lassen |
|---|---|
| Beweise sichern | Zurückschlagen |
| Hilfe holen | Weiterleiten |
| Betroffene unterstützen | Mitlachen |
Zur Grundlage zurück
- Online fair miteinander – Du kennst schon Regeln für den fairen Umgang im Netz.
- Recht am eigenen Bild und Urheberrecht – Du kennst das Recht am eigenen Bild.
Jetzt zusammen
Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.
Zeig mir den ersten Schritt
Wie oft und mit welcher Absicht geschieht es?
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Lösung: Wiederholtes Beleidigen oder Ausgrenzen im Netz
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
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Was brauchst du, damit dir geholfen werden kann?
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Lösung: Ruhig bleiben, Beweise sichern, Hilfe holen
Tipp: Schreibe nur, was du auch ins Gesicht sagen würdest. Das gilt im Netz genauso.
Merksatz: Im Netz gelten dieselben Gesetze. Bei Cybermobbing: Beweise sichern, nicht zurückschreiben, Hilfe holen.
Typischer Fehler: Viele denken, im Netz sei alles anonym und folgenlos. Auch dort kann man Straftaten begehen und verfolgt werden.
Mini-Quiz
4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
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Lösung: Eine Drohnachricht zu schicken
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Lösung: Stimmt nicht
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Lösung: Stimmt
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Lösung: Bei der Nummer gegen Kummer, 116 111
Geschafft
Straftaten im Netz sind zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede und Betrug. Cybermobbing ist wiederholtes Beleidigen oder Ausgrenzen. Betroffene sichern Beweise und holen Hilfe.
Kannst du das schon?
Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.
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