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Deutsch

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Jeder Mensch hat Rechte an seinem Bild, seinem Namen und seinen Daten. Du musst sie achten.

  • ca. 11 Minuten
  • Klasse 8
  • Niveau: Standard

Das lernst du heute

  • Ich kann Persönlichkeitsrechte und Datenschutz erklären.
  • Ich kann beurteilen, ob ich ein Foto oder Daten veröffentlichen darf.

Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst eine dieser Lektionen: Das Internet ist öffentlich, Quellen prüfen

Persönlichkeitsrechte schützen jeden Menschen. Dazu gehört das Recht am eigenen Bild: Wer auf einem Foto zu erkennen ist, hat grundsätzlich mitzuentscheiden, ob das Bild veröffentlicht wird. Du solltest deshalb vorher fragen und, wenn jemand nicht will, das Foto nicht hochladen. Auch Beleidigungen und das Verbreiten von Gerüchten verletzen Persönlichkeitsrechte. Datenschutz bedeutet, dass persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Fotos oder Standort geschützt werden. Gib solche Daten im Netz sparsam preis. Frage bei Anmeldungen, wofür sie gebraucht werden. Bei Fotos, Texten und Musik anderer gelten Urheber- und Nutzungsrechte: Fremde Werke darfst du nicht einfach veröffentlichen. Bei Kindern und Jugendlichen sollten zusätzlich Eltern oder andere Erwachsene einbezogen werden, wenn es um große Entscheidungen geht.

RechtWas gemeint istBeispiel
Recht am eigenen BildDu entscheidest mit, ob dein Foto veröffentlicht wirdGruppenfoto nur nach Zustimmung
DatenschutzPersönliche Daten schützenAdresse nicht öffentlich
UrheberrechtWerke gehören den Urheberinnen und UrhebernFremdes Foto nicht einfach hochladen

Ein Foto beurteilen

  1. Text: Aylin lädt ein Gruppenfoto von der Klassenfahrt in einem öffentlichen Profil hoch. Auf dem Foto sind sieben Mitschüler zu sehen. Gefragt hat sie niemanden.
  2. Wer ist betroffen? Sieben Mitschüler.
  3. Wurde gefragt? Nein.
  4. Folge: Aylin verletzt möglicherweise das Recht am eigenen Bild.
  5. Besser: Vorher fragen, ein Foto auswählen, auf dem nur Zustimmende zu sehen sind, oder das Profil nicht öffentlich machen.

Ich verstehe das noch nicht

Such dir aus, was dir hilft.

Noch einfacher erklärt

Fotos von anderen: erst fragen.

Daten sparsam nennen.

Fremde Werke nicht einfach nutzen.

Ein Beispiel

Beispiel

Du magst dein Foto auf dem Schulflur nicht gern ausgehängt sehen, ohne dass jemand gefragt hat. Online gilt dasselbe, nur sehen es viel mehr Menschen.

Schritt für Schritt

Wir prüfen, ob ein Foto veröffentlicht werden darf.

  1. Frage 1: Ist jemand erkennbar? Ja.
  2. Frage 2: Haben alle zugestimmt? Das muss geklärt sein.
  3. Frage 3: Wie öffentlich wird es? Je öffentlicher, desto sorgfältiger.
  4. Wenn jemand Nein sagt, wird das Foto nicht veröffentlicht.

Mit einem Bild erklärt

FrageAntwortFolge
Erkennbar?jaZustimmung nötig
Zugestimmt?neinnicht veröffentlichen
Zugestimmt?javeröffentlichen möglich

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Ausprobieren

Jetzt zusammen

Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.

Lies. Aylin lädt ein Gruppenfoto von der Klassenfahrt in einem öffentlichen Profil hoch. Auf dem Foto sind sieben Mitschüler zu sehen. Gefragt hat sie niemanden. Was wäre der richtige erste Schritt?
Zeig mir den ersten Schritt

Wer hat Rechte an diesem Foto?

Lösung ansehen

Lösung: Die abgebildeten Mitschüler vorher fragen.

Üben

Jetzt du

Jetzt probierst du es allein.

Welche Angabe gehört zu den persönlichen Daten?
Zeig mir den ersten Schritt

Welche Angabe gehört nur zu einer Person?

Lösung ansehen

Lösung: die Wohnadresse

Tipp: Frage vor jedem Foto: Ist jemand zu erkennen? Haben alle zugestimmt?

Merksatz: Vorher fragen, Daten sparen, fremde Werke nicht einfach nutzen.

Typischer Fehler: Viele denken, ein Foto gehöre allein der Person, die auf den Auslöser drückt. Wer abgebildet ist, hat auch Rechte.

Prüfen

Mini-Quiz

4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.

Frage 1 Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?
Lösung ansehen

Lösung: Wer abgebildet ist, entscheidet mit, ob das Foto veröffentlicht wird.

Frage 2 Du findest im Netz ein schönes Foto. Was gilt?
Lösung ansehen

Lösung: Es gehört der Urheberin oder dem Urheber. Du darfst es nicht einfach veröffentlichen.

Frage 3 Es ist sinnvoll, die eigene Adresse öffentlich ins Netz zu stellen.
Lösung ansehen

Lösung: Stimmt nicht

Frage 4 Beleidigungen im Netz können Persönlichkeitsrechte verletzen.
Lösung ansehen

Lösung: Stimmt

Geschafft

Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Urheberrecht schützen Menschen und ihre Werke. Fragen und Sparsamkeit helfen.

Zum Schluss

Kannst du das schon?

Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.

Zum Ausdrucken

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Kurz erklärt, 51 Aufgaben in drei Stufen und alle Lösungen. Kostenlos.

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