Wahlen: Wie der Bundestag zustande kommt
Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen, mit denen sie Personen und Parteien wählt.
Das lernst du heute
- Ich kenne die Wahlgrundsätze.
- Ich kann Erst- und Zweitstimme unterscheiden.
- Ich kann erklären, was die 5-Prozent-Hürde ist.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Die Kommunalwahl
Wahlen sind das wichtigste Mittel der Demokratie. Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger das Parlament. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Jede Person hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet vor allem, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten sind. Eine Partei kommt in der Regel nur in den Bundestag, wenn sie mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhält. Das ist die 5-Prozent-Hürde. Sie soll verhindern, dass das Parlament in viele kleine Gruppen zerfällt.
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| allgemein | Alle Wahlberechtigten dürfen wählen |
| unmittelbar | Man wählt direkt, ohne Zwischenstufe |
| frei | Niemand darf Druck ausüben |
| gleich | Jede Stimme zählt gleich viel |
| geheim | Niemand erfährt, wie man gewählt hat |
Die 5-Prozent-Hürde
- Ausgedachte Wahl: 100 000 gültige Zweitstimmen.
- Partei A: 45 000, B: 30 000, C: 21 000, D: 4 000.
- 5 Prozent von 100 000 sind 5 000.
- Partei D hat nur 4 000 Stimmen, also 4 Prozent. Sie scheitert an der Hürde.
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt.
Man hat zwei Stimmen.
Erst eine Person, dann eine Partei.
Ein Beispiel
In deiner Klasse wird ein Sprecher gewählt. Wenn jeder offen die Hand heben müsste, wäre die Wahl nicht geheim. Geheime Wahlen schützen vor Druck.
Schritt für Schritt
So rechnest du die Hürde
- Schreibe die gültigen Stimmen auf.
- Rechne 5 Prozent: Stimmen geteilt durch 20.
- Vergleiche die Stimmen einer Partei mit diesem Wert.
- Weniger als 5 Prozent: Die Partei scheitert an der Hürde.
Mit einem Bild erklärt
| Partei | Stimmen | Anteil | Über 5 Prozent? |
|---|---|---|---|
| A | 45 000 | 45 Prozent | ja |
| B | 30 000 | 30 Prozent | ja |
| C | 21 000 | 21 Prozent | ja |
| D | 4 000 | 4 Prozent | nein |
Zur Grundlage zurück
- Die Kommunalwahl – Du kennst schon die Kommunalwahl. Hier geht es um die Bundesebene.
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Zeig mir den ersten Schritt
Denke an eine Wahlperiode.
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Lösung: Alle vier Jahre
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
Bei einer ausgedachten Wahl gibt es 200 000 gültige Zweitstimmen. Wie viele Stimmen entsprechen 5 Prozent?
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5 Prozent sind ein Zwanzigstel. Teile durch 20.
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Lösung: 10000
200 000 : 20 = 10 000.
Tipp: Die Zweitstimme ist für die Stärke der Parteien sehr wichtig. Wer wählt, vergleicht deshalb vorher die Programme der Parteien.
Merksatz: Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.
Typischer Fehler: Viele halten die Erststimme für wichtiger. Für die Stärke der Parteien im Bundestag zählt vor allem die Zweitstimme.
Mini-Quiz
4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
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Lösung: Niemand erfährt, wie man gewählt hat.
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Lösung: Für die Stärke der Parteien im Bundestag
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Lösung: Stimmt
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Lösung: Stimmt
Geschafft
Bei der Bundestagswahl hat jede Person zwei Stimmen: Erststimme für eine Person im Wahlkreis, Zweitstimme für eine Partei. Die 5-Prozent-Hürde begrenzt die Zahl kleiner Parteien im Parlament.
Kannst du das schon?
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