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Politik und Wirtschaft

Reklamieren: Gewährleistung und Garantie

Ist eine Ware mangelhaft, hat man gesetzliche Rechte. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen zusätzlich.

  • ca. 10 Minuten
  • Klasse 7
  • Niveau: Standard

Das lernst du heute

  • Ich kann Gewährleistung und Garantie unterscheiden.
  • Ich weiß, wie man richtig reklamiert.
  • Ich kenne das Widerrufsrecht bei Online-Käufen.

Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Wie ein Kaufvertrag zustande kommt

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht so ist, wie sie sein soll, zum Beispiel ein defektes Gerät. Dann gilt die Gewährleistung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich an den Verkäufer. Bei neuer Ware beträgt die Frist meist zwei Jahre. Zuerst verlangt man Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatz. Klappt das nicht, kann man den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Sie kommt zusätzlich und hat die Bedingungen, die in der Garantie stehen. Beim Kauf im Netz, am Telefon oder per Katalog gibt es meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Im Laden gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Dort ist Umtausch ein freiwilliger Service.

Gewährleistung und Garantie
GewährleistungGarantie
Gilt wegenGesetzFreiwilliges Versprechen
Gegen wen?VerkäuferHersteller oder Verkäufer
DauerMeist zwei Jahre bei neuer WareWie versprochen

Richtig reklamieren

  1. Fall: Der neue Kopfhörer funktioniert nach vier Wochen nicht mehr.
  2. Schritt 1: Kassenbon oder Bestellbestätigung suchen.
  3. Schritt 2: Beim Verkäufer den Mangel melden und Reparatur oder Ersatz verlangen.
  4. Schritt 3: Den Kontakt festhalten, am besten schriftlich.

Ich verstehe das noch nicht

Such dir aus, was dir hilft.

Noch einfacher erklärt

Ist die Ware kaputt, gilt die Gewährleistung.

Die Garantie ist ein Extra.

Hebe den Kassenbon auf.

Ein Beispiel

Beispiel

Aylin kauft online eine Lampe. Sie gefällt ihr nicht. Sie widerruft innerhalb von 14 Tagen. Das geht ohne Angabe von Gründen.

Schritt für Schritt

So reklamierst du

  1. Prüfe, ob wirklich ein Mangel vorliegt.
  2. Suche Kassenbon oder Bestellung heraus.
  3. Melde den Mangel beim Verkäufer, am besten schriftlich.
  4. Verlange Reparatur oder Ersatz und setze eine Frist.

Mit einem Bild erklärt

SituationWas gilt?
Gerät ist defektGewährleistung beim Verkäufer
Online gekauft, gefällt nichtMeist 14 Tage Widerruf
Im Laden gekauft, gefällt nichtNur Kulanz, kein Recht

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Eine neue Uhr ist schon nach einer Woche kaputt. Welches Recht hilft?
Zeig mir den ersten Schritt

Wer ist bei einem Mangel dein Ansprechpartner?

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Lösung: Die Gewährleistung beim Verkäufer

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Lösung: Reparatur oder Ersatz

Tipp: Bewahre Kassenbons und Bestellbestätigungen auf. Sie sind dein Nachweis.

Merksatz: Mangel: Gewährleistung beim Verkäufer, gesetzlich. Garantie: freiwillig. Online-Käufe: meist 14 Tage Widerruf.

Typischer Fehler: Viele glauben, im Laden könne man alles zurückgeben. Das ist kein Recht, sondern freiwilliger Service. Bei einem Mangel gilt aber die Gewährleistung.

Prüfen

Mini-Quiz

4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.

Frage 1 Was ist eine Garantie?
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Lösung: Ein freiwilliges Versprechen

Frage 2 Die Gewährleistung richtet sich an den Verkäufer.
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Lösung: Stimmt

Frage 3 Im Laden hat man immer ein gesetzliches Umtauschrecht.
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Lösung: Stimmt nicht

Frage 4 Wie lange gilt das Widerrufsrecht bei Online-Käufen meist?
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Lösung: 14 Tage

Geschafft

Bei einem Mangel hat man gegenüber dem Verkäufer gesetzliche Gewährleistungsrechte, zuerst Reparatur oder Ersatz. Die Garantie ist ein zusätzliches freiwilliges Versprechen. Online gibt es meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Zum Schluss

Kannst du das schon?

Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.

Zum Ausdrucken

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