Reklamieren: Gewährleistung und Garantie
Ist eine Ware mangelhaft, hat man gesetzliche Rechte. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen zusätzlich.
Das lernst du heute
- Ich kann Gewährleistung und Garantie unterscheiden.
- Ich weiß, wie man richtig reklamiert.
- Ich kenne das Widerrufsrecht bei Online-Käufen.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Wie ein Kaufvertrag zustande kommt
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht so ist, wie sie sein soll, zum Beispiel ein defektes Gerät. Dann gilt die Gewährleistung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich an den Verkäufer. Bei neuer Ware beträgt die Frist meist zwei Jahre. Zuerst verlangt man Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatz. Klappt das nicht, kann man den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Sie kommt zusätzlich und hat die Bedingungen, die in der Garantie stehen. Beim Kauf im Netz, am Telefon oder per Katalog gibt es meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Im Laden gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Dort ist Umtausch ein freiwilliger Service.
| Gewährleistung | Garantie | |
|---|---|---|
| Gilt wegen | Gesetz | Freiwilliges Versprechen |
| Gegen wen? | Verkäufer | Hersteller oder Verkäufer |
| Dauer | Meist zwei Jahre bei neuer Ware | Wie versprochen |
Richtig reklamieren
- Fall: Der neue Kopfhörer funktioniert nach vier Wochen nicht mehr.
- Schritt 1: Kassenbon oder Bestellbestätigung suchen.
- Schritt 2: Beim Verkäufer den Mangel melden und Reparatur oder Ersatz verlangen.
- Schritt 3: Den Kontakt festhalten, am besten schriftlich.
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Ist die Ware kaputt, gilt die Gewährleistung.
Die Garantie ist ein Extra.
Hebe den Kassenbon auf.
Ein Beispiel
Aylin kauft online eine Lampe. Sie gefällt ihr nicht. Sie widerruft innerhalb von 14 Tagen. Das geht ohne Angabe von Gründen.
Schritt für Schritt
So reklamierst du
- Prüfe, ob wirklich ein Mangel vorliegt.
- Suche Kassenbon oder Bestellung heraus.
- Melde den Mangel beim Verkäufer, am besten schriftlich.
- Verlange Reparatur oder Ersatz und setze eine Frist.
Mit einem Bild erklärt
| Situation | Was gilt? |
|---|---|
| Gerät ist defekt | Gewährleistung beim Verkäufer |
| Online gekauft, gefällt nicht | Meist 14 Tage Widerruf |
| Im Laden gekauft, gefällt nicht | Nur Kulanz, kein Recht |
Zur Grundlage zurück
- Wie ein Kaufvertrag zustande kommt – Du kennst schon Pflichten von Käufer und Verkäufer.
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Zeig mir den ersten Schritt
Wer ist bei einem Mangel dein Ansprechpartner?
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Lösung: Die Gewährleistung beim Verkäufer
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
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Was passiert zuerst, bevor man vom Vertrag zurücktritt?
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Lösung: Reparatur oder Ersatz
Tipp: Bewahre Kassenbons und Bestellbestätigungen auf. Sie sind dein Nachweis.
Merksatz: Mangel: Gewährleistung beim Verkäufer, gesetzlich. Garantie: freiwillig. Online-Käufe: meist 14 Tage Widerruf.
Typischer Fehler: Viele glauben, im Laden könne man alles zurückgeben. Das ist kein Recht, sondern freiwilliger Service. Bei einem Mangel gilt aber die Gewährleistung.
Mini-Quiz
4 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
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Lösung: Ein freiwilliges Versprechen
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Lösung: Stimmt
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Lösung: Stimmt nicht
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Lösung: 14 Tage
Geschafft
Bei einem Mangel hat man gegenüber dem Verkäufer gesetzliche Gewährleistungsrechte, zuerst Reparatur oder Ersatz. Die Garantie ist ein zusätzliches freiwilliges Versprechen. Online gibt es meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Kannst du das schon?
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