Urheberrecht bei Software und Medien
Wer ein Werk schafft, hat Rechte daran. Andere dürfen es nur nutzen, wenn das Gesetz oder die Urheberin es erlaubt.
Das lernst du heute
- Ich erkläre, was Urheberrecht schützt.
- Ich unterscheide erlaubte und nicht erlaubte Nutzung.
- Ich beurteile Beispiele mit Software, Bildern und Musik.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Das Recht auf Selbstbestimmung über Daten
Ein Foto, ein Text, ein Lied, ein Film und ein Programm sind Werke. Wer ein Werk geschaffen hat, ist die Urheberin oder der Urheber. Das Urheberrecht schützt diese Personen. Es entsteht automatisch, sobald das Werk geschaffen ist. Man muss nichts anmelden.
Das Recht hat zwei Seiten. Die Urheberin darf bestimmen, wer das Werk nutzt, kopiert, verändert oder veröffentlicht. Sie darf damit auch Geld verdienen. Zudem hat sie das Recht, als Urheberin genannt zu werden.
Was heißt das für dich? Du darfst fremde Werke nicht einfach kopieren und weitergeben. Das gilt für Programme, Bilder, Musik und Filme. Du darfst sie nicht ohne Erlaubnis ins Netz stellen. Ein Bild aus einer Suche ist nicht automatisch frei. Auch wenn es kostenlos zu sehen ist, gehört es der Urheberin.
Es gibt Ausnahmen. Man darf unter bestimmten Bedingungen kurze Teile zitieren, wenn man die Quelle angibt. Für eigene private Zwecke sind einzelne Kopien in engen Grenzen erlaubt. Für die Schule gibt es besondere Regeln.
Der Schutz endet nicht sofort. In Deutschland gilt er bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin. Danach ist das Werk gemeinfrei.
Bei Fotos von Personen gilt außerdem das Recht am eigenen Bild: Zum Veröffentlichen braucht man in der Regel die Erlaubnis der abgebildeten Person.
Das ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag eine Lehrkraft oder Beratungsstelle.
| Werk | Beispiel | Urheberrecht? |
|---|---|---|
| Programm | Eine Rechner-App | ja |
| Foto | Ein Bild vom Hafen | ja |
| Musik | Ein eigenes Lied | ja |
| Gemeinfreies Werk | Ein sehr altes Buch | nein, Schutz ist abgelaufen |
Einen Fall beurteilen
- Fall: Tom lädt ein Foto aus einer Bildersuche und stellt es auf die Schulwebsite.
- Das Foto hat eine Urheberin. Tom hat keine Erlaubnis.
- Er darf es so nicht veröffentlichen.
- Lösung: ein eigenes Foto nehmen oder eine Erlaubnis einholen.
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Werk geschaffen: Recht entsteht.
Nutzen: Erlaubnis nötig.
Zitieren: Quelle angeben.
Ein Beispiel
Ein Fahrrad gehört dem, der es gekauft hat. Über ein Foto bestimmt die Person, die es gemacht hat. Beides darf man nicht einfach mitnehmen.
Schritt für Schritt
Wir prüfen einen Fall
- Wir lesen den Fall.
- Wir fragen: Wer ist die Urheberin?
- Wir fragen: Gibt es eine Erlaubnis?
- Wir entscheiden: erlaubt oder nicht.
Mit einem Bild erklärt
| Frage | Fall von Tom |
|---|---|
| Wer ist Urheberin? | Die Fotografin |
| Erlaubnis? | nein |
| Ergebnis | nicht erlaubt |
Zur Grundlage zurück
- Das Recht auf Selbstbestimmung über Daten – Du kennst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Jetzt zusammen
Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.
Zeig mir den ersten Schritt
Muss man etwas anmelden?
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Lösung: Sobald das Werk geschaffen ist
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
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Lösung: Nein, ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin nicht
Tipp: Frage immer: Wer hat das Werk geschaffen? Habe ich die Erlaubnis? Habe ich die Quelle genannt?
Merksatz: Werke sind urheberrechtlich geschützt. Nutzen, Kopieren und Veröffentlichen braucht Erlaubnis. Kurze Zitate sind unter Bedingungen erlaubt, zum Beispiel mit Quellenangabe.
Typischer Fehler: Viele denken, alles im Netz sei frei. Das stimmt nicht. Auch ohne Copyright-Zeichen sind Werke geschützt.
Mini-Quiz
5 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
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Lösung: Stimmt nicht
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Lösung: Die Quelle angeben
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Lösung: 70 Jahre
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Lösung: Stimmt nicht
Frage 5 Eine Urheberin starb im Jahr 1950. Der Schutz dauert bis 70 Jahre nach ihrem Tod. Am Ende welchen Jahres endet er?
Zeig mir den ersten Schritt
Rechne 1950 plus 70.
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Lösung: 2020
1950 + 70 = 2020. Der Schutz endet am Ende des Jahres 2020.
Geschafft
Das Urheberrecht schützt Werke. Ohne Erlaubnis darf man sie nicht kopieren oder veröffentlichen. Es gibt enge Ausnahmen wie das Zitat.
Kannst du das schon?
Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.
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