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Informatik

Urheberrecht bei Software und Medien

Wer ein Werk schafft, hat Rechte daran. Andere dürfen es nur nutzen, wenn das Gesetz oder die Urheberin es erlaubt.

  • ca. 12 Minuten
  • Klasse 10
  • Niveau: Basis

Das lernst du heute

  • Ich erkläre, was Urheberrecht schützt.
  • Ich unterscheide erlaubte und nicht erlaubte Nutzung.
  • Ich beurteile Beispiele mit Software, Bildern und Musik.

Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Das Recht auf Selbstbestimmung über Daten

Ein Foto, ein Text, ein Lied, ein Film und ein Programm sind Werke. Wer ein Werk geschaffen hat, ist die Urheberin oder der Urheber. Das Urheberrecht schützt diese Personen. Es entsteht automatisch, sobald das Werk geschaffen ist. Man muss nichts anmelden.

Das Recht hat zwei Seiten. Die Urheberin darf bestimmen, wer das Werk nutzt, kopiert, verändert oder veröffentlicht. Sie darf damit auch Geld verdienen. Zudem hat sie das Recht, als Urheberin genannt zu werden.

Was heißt das für dich? Du darfst fremde Werke nicht einfach kopieren und weitergeben. Das gilt für Programme, Bilder, Musik und Filme. Du darfst sie nicht ohne Erlaubnis ins Netz stellen. Ein Bild aus einer Suche ist nicht automatisch frei. Auch wenn es kostenlos zu sehen ist, gehört es der Urheberin.

Es gibt Ausnahmen. Man darf unter bestimmten Bedingungen kurze Teile zitieren, wenn man die Quelle angibt. Für eigene private Zwecke sind einzelne Kopien in engen Grenzen erlaubt. Für die Schule gibt es besondere Regeln.

Der Schutz endet nicht sofort. In Deutschland gilt er bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin. Danach ist das Werk gemeinfrei.

Bei Fotos von Personen gilt außerdem das Recht am eigenen Bild: Zum Veröffentlichen braucht man in der Regel die Erlaubnis der abgebildeten Person.

Das ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag eine Lehrkraft oder Beratungsstelle.

Welche Werke geschützt sind.
WerkBeispielUrheberrecht?
ProgrammEine Rechner-Appja
FotoEin Bild vom Hafenja
MusikEin eigenes Liedja
Gemeinfreies WerkEin sehr altes Buchnein, Schutz ist abgelaufen

Einen Fall beurteilen

  1. Fall: Tom lädt ein Foto aus einer Bildersuche und stellt es auf die Schulwebsite.
  2. Das Foto hat eine Urheberin. Tom hat keine Erlaubnis.
  3. Er darf es so nicht veröffentlichen.
  4. Lösung: ein eigenes Foto nehmen oder eine Erlaubnis einholen.

Ich verstehe das noch nicht

Such dir aus, was dir hilft.

Noch einfacher erklärt

Werk geschaffen: Recht entsteht.

Nutzen: Erlaubnis nötig.

Zitieren: Quelle angeben.

Ein Beispiel

Beispiel

Ein Fahrrad gehört dem, der es gekauft hat. Über ein Foto bestimmt die Person, die es gemacht hat. Beides darf man nicht einfach mitnehmen.

Schritt für Schritt

Wir prüfen einen Fall

  1. Wir lesen den Fall.
  2. Wir fragen: Wer ist die Urheberin?
  3. Wir fragen: Gibt es eine Erlaubnis?
  4. Wir entscheiden: erlaubt oder nicht.

Mit einem Bild erklärt

FrageFall von Tom
Wer ist Urheberin?Die Fotografin
Erlaubnis?nein
Ergebnisnicht erlaubt

Zur Grundlage zurück

Ausprobieren

Jetzt zusammen

Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.

Wann entsteht das Urheberrecht?
Zeig mir den ersten Schritt

Muss man etwas anmelden?

Lösung ansehen

Lösung: Sobald das Werk geschaffen ist

Üben

Jetzt du

Jetzt probierst du es allein.

Ein Mitschüler kopiert die Software von einer Freundin und gibt sie an die ganze Klasse weiter. Ist das erlaubt?
Lösung ansehen

Lösung: Nein, ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin nicht

Tipp: Frage immer: Wer hat das Werk geschaffen? Habe ich die Erlaubnis? Habe ich die Quelle genannt?

Merksatz: Werke sind urheberrechtlich geschützt. Nutzen, Kopieren und Veröffentlichen braucht Erlaubnis. Kurze Zitate sind unter Bedingungen erlaubt, zum Beispiel mit Quellenangabe.

Typischer Fehler: Viele denken, alles im Netz sei frei. Das stimmt nicht. Auch ohne Copyright-Zeichen sind Werke geschützt.

Prüfen

Mini-Quiz

5 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.

Frage 1 Ein Bild aus einer Bildersuche darf man immer frei verwenden.
Lösung ansehen

Lösung: Stimmt nicht

Frage 2 Was ist beim Zitieren eines Textes wichtig?
Lösung ansehen

Lösung: Die Quelle angeben

Frage 3 Wie lange gilt der Schutz in Deutschland nach dem Tod der Urheberin?
Lösung ansehen

Lösung: 70 Jahre

Frage 4 Das Urheberrecht muss man für jedes Werk anmelden.
Lösung ansehen

Lösung: Stimmt nicht

Frage 5 Eine Urheberin starb im Jahr 1950. Der Schutz dauert bis 70 Jahre nach ihrem Tod. Am Ende welchen Jahres endet er?

Zeig mir den ersten Schritt

Rechne 1950 plus 70.

Lösung ansehen

Lösung: 2020

1950 + 70 = 2020. Der Schutz endet am Ende des Jahres 2020.

Geschafft

Das Urheberrecht schützt Werke. Ohne Erlaubnis darf man sie nicht kopieren oder veröffentlichen. Es gibt enge Ausnahmen wie das Zitat.

Zum Schluss

Kannst du das schon?

Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.

Zum Ausdrucken

Übungsheft Informatik, Recht und Gesellschaft

Kurz erklärt, 45 Aufgaben in drei Stufen und alle Lösungen. Kostenlos.

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