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Informatik

Das Recht auf Selbstbestimmung über Daten

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, wer welche Daten über ihn bekommt und nutzt.

  • ca. 10 Minuten
  • Klasse 8
  • Niveau: Basis

Das lernst du heute

  • Ich kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit eigenen Worten erklären.
  • Ich kann an einem Fallbeispiel entscheiden, ob dieses Recht verletzt wird.
  • Ich weiß, wann eine Einwilligung nötig ist.

Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Was sind persönliche Daten?

Stell dir vor, eine Schule hängt die Noten jedes Schülers mit Namen im Flur aus. Alle können sie lesen. Das ist kein gutes Gefühl, und es ist auch nicht in Ordnung. Denn jeder Mensch hat ein Recht darauf, über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Man nennt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Informationell bedeutet: Es geht um Informationen über dich. Selbstbestimmung bedeutet: Du entscheidest. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht 1983 ausdrücklich beschrieben. Es folgt aus dem Schutz der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es gilt nicht grenzenlos, aber Einschränkungen brauchen einen guten, gesetzlichen Grund.

Drei Fallbeispiele
FallWird das Recht beachtet?Warum
Notenliste mit Namen im FlurNeinAndere dürfen die Daten nicht ohne Einwilligung sehen.
Ein Verein fragt vor dem Foto nach der ErlaubnisJaDie Person kann selbst entscheiden.
Eine App sendet Kontakte ohne Nachfrage weiterNeinEs wurde nicht gefragt, die Person konnte nicht entscheiden.

Einen Fall prüfen

  1. Welche persönlichen Daten sind betroffen?
  2. Wer bekommt sie, und wozu?
  3. Wurde die Person gefragt und hat sie zugestimmt (Einwilligung)?
  4. Ohne Einwilligung und ohne gesetzlichen Grund wird das Recht verletzt.

Ich verstehe das noch nicht

Such dir aus, was dir hilft.

Noch einfacher erklärt

Deine Daten sind deine Sache.

Du entscheidest, wer sie bekommt.

Ohne Frage geht es meist nicht.

Ein Beispiel

Beispiel

Dein Tagebuch liest auch niemand ohne deine Erlaubnis. Bei Daten über dich ist es ähnlich: Andere sollen fragen, bevor sie sie nutzen.

Schritt für Schritt

Wir prüfen: Ein Verein stellt ein Gruppenfoto mit Namen auf die Website, ohne zu fragen.

  1. Betroffen sind Fotos und Namen, also persönliche Daten.
  2. Die Website kann jeder sehen.
  3. Niemand wurde gefragt, es gibt keine Einwilligung.
  4. Das Recht auf Selbstbestimmung wird verletzt.

Mit einem Bild erklärt

FrageAntwort
Persönliche Daten?Ja: Foto und Name
Einwilligung?Nein
ErgebnisRecht verletzt

Zur Grundlage zurück

Ausprobieren

Jetzt zusammen

Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.

Ein Verein veröffentlicht ein Foto mit Namen, ohne zu fragen. Wie ist das einzuordnen?
Zeig mir den ersten Schritt

Wurde die Person gefragt?

Lösung ansehen

Lösung: Das Recht auf Selbstbestimmung wird verletzt.

Üben

Jetzt du

Jetzt probierst du es allein.

Eine Schule hängt Noten mit Namen im Flur aus. Wie ist das einzuordnen?
Zeig mir den ersten Schritt

Wer darf die Noten sehen? Wurde gefragt?

Lösung ansehen

Lösung: Das Recht auf Selbstbestimmung wird verletzt.

Die Noten sind persönliche Daten. Sie werden ohne Einwilligung für alle sichtbar gemacht.

Tipp: Frage immer: Wer entscheidet hier über die Daten? Wenn die betroffene Person nicht gefragt wurde, ist Vorsicht nötig.

Merksatz: Jeder entscheidet grundsätzlich selbst, wer welche persönlichen Daten bekommt und nutzt. Ausnahmen brauchen einen gesetzlichen Grund.

Typischer Fehler: Viele denken: Was im Netz steht, darf jeder benutzen. Das stimmt nicht. Persönliche Daten bleiben geschützt, auch wenn sie sichtbar sind.

Prüfen

Mini-Quiz

5 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.

Frage 1 Was bedeutet informationelle Selbstbestimmung?
Lösung ansehen

Lösung: Ich entscheide grundsätzlich selbst über meine persönlichen Daten.

Frage 2 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt nur für Erwachsene.
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Lösung: Stimmt nicht

Frage 3 Was ist eine Einwilligung?
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Lösung: Die freiwillige Zustimmung zur Nutzung der Daten

Frage 4 Wann darf der Staat Daten ohne Einwilligung nutzen?
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Lösung: Nur mit gesetzlicher Grundlage und gutem Grund

Frage 5 Ein Foto von dir im Netz darf jeder beliebig weiterverwenden.
Lösung ansehen

Lösung: Stimmt nicht

Geschafft

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt: Du bestimmst grundsätzlich selbst, wer deine Daten bekommt und wofür sie genutzt werden.

Zum Schluss

Kannst du das schon?

Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.

Zum Ausdrucken

Übungsheft Datenschutz und Datenrecht

Kurz erklärt, 44 Aufgaben in drei Stufen und alle Lösungen. Kostenlos.

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