Die Bundeswehr: Auftrag und Aufgaben
Die Bundeswehr verteidigt Deutschland und seine Bündnispartner. Über Auslandseinsätze entscheidet der Bundestag.
Das lernst du heute
- Ich kann die Aufgaben der Bundeswehr nennen.
- Ich kann erklären, warum die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist.
- Ich kann den neuen Wehrdienst beschreiben: Fragebogen, Musterung, Freiwilligkeit.
Das brauchst du schon: Vielleicht hilft dir zuerst diese Lektion: Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat
Die Bundeswehr ist die Armee Deutschlands, also die deutschen Streitkräfte. Das Grundgesetz sagt: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre Aufgaben sind vielfältig.
Erstens: die Landesverteidigung und die Verteidigung der Bündnispartner. Zweitens: die Beteiligung an Einsätzen zur Krisenbewältigung, zum Beispiel unter dem Dach der UNO, der NATO oder der EU. Drittens: Hilfe bei Katastrophen, etwa bei Hochwasser. Das nennt man Amtshilfe. Viertens: Rettung und Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Krisengebieten.
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das bedeutet: Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland braucht grundsätzlich die Zustimmung des Bundestages. Ausnahmen gibt es bei Gefahr im Verzug, also wenn sofort gehandelt werden muss. Dann muss der Bundestag nachträglich zustimmen.
Die Soldatinnen und Soldaten sind an das Grundgesetz gebunden. Ihr Leitbild heißt „Staatsbürger in Uniform“: Sie haben dieselben Grundrechte wie alle, mit einigen Einschränkungen. Befehle, die ein Verbrechen verlangen, dürfen nicht befolgt werden.
Seit 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Das heißt, sie gilt nicht, ist aber im Grundgesetz weiter vorgesehen. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will, hat ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung.
| Aufgabe | Beispiel |
|---|---|
| Verteidigung | Landes- und Bündnisverteidigung |
| Krisenbewältigung | Beteiligung an Einsätzen mit UNO, NATO oder EU |
| Hilfe im Inland | Unterstützung bei Hochwasser oder Schnee |
| Rettung | Evakuierung aus einem Krisengebiet |
Der neue Wehrdienst (Stand: Oktober 2026): Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes. Der Wehrdienst bleibt freiwillig. Alle jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommen nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem Online-Fragebogen. Darin geht es um Interesse und Eignung für den Wehrdienst. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, für alle anderen ist er freiwillig.
Für Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, ist die Musterung wieder Pflicht. Bei der Musterung prüft die Bundeswehr, ob jemand gesundheitlich und für den Dienst geeignet ist. Für den ganzen Jahrgang soll sie ab dem 1. Juli 2027 stattfinden. Bis dahin werden zuerst Interessierte eingeladen. Wer freiwillig dient, verpflichtet sich für mindestens sechs Monate.
Melden sich zu wenige Freiwillige oder wird die Sicherheitslage schlechter, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Dafür braucht es ein eigenes Gesetz, es gibt keinen Automatismus. Bisher ist das nicht geschehen. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt die Wehrpflicht ohnehin wieder. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen.
Einen Einsatz einordnen
- Frage: Soll die Bundeswehr bewaffnet im Ausland eingesetzt werden?
- Schritt: Die Bundesregierung beschließt einen Antrag.
- Schritt: Der Bundestag stimmt ab. Er kann zustimmen oder ablehnen.
- Ergebnis: Nur mit Zustimmung des Bundestages darf der Einsatz beginnen (außer bei Gefahr im Verzug).
Ich verstehe das noch nicht
Such dir aus, was dir hilft.
Noch einfacher erklärt
Die Bundeswehr verteidigt das Land.
Sie hilft bei Katastrophen.
Der Bundestag entscheidet über Auslandseinsätze.
Ein Beispiel
Wenn ein Fluss über die Ufer tritt, kann die Feuerwehr Hilfe brauchen. Auch Soldatinnen und Soldaten helfen dann, zum Beispiel mit Sandsäcken. Das ist Amtshilfe.
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt: den Weg zum Auslandseinsatz
- Die Bundesregierung stellt einen Antrag.
- Der Bundestag berät.
- Die Abgeordneten stimmen ab.
- Bei Zustimmung beginnt der Einsatz.
Mit einem Bild erklärt
| Schritt | Wer? |
|---|---|
| Antrag | Bundesregierung |
| Abstimmung | Bundestag |
| Durchführung | Bundeswehr |
Zur Grundlage zurück
- Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat – Du kennst die Aufgaben von Bundestag und Bundesregierung.
Jetzt zusammen
Wir lösen die Aufgabe gemeinsam. Nutze die Hilfen, wenn du sie brauchst.
Zeig mir den ersten Schritt
Frage dich: Welche Institution wählen die Bürgerinnen und Bürger?
Lösung ansehen
Lösung: Der Bundestag muss Auslandseinsätzen zustimmen.
Jetzt du
Jetzt probierst du es allein.
Zeig mir den ersten Schritt
Denke an Katastrophenhilfe.
Lösung ansehen
Lösung: Hilfe bei Hochwasser
Tipp: Frage bei jeder Aufgabe: Ist das Verteidigung, Krisenbewältigung, Katastrophenhilfe oder Rettung?
Merksatz: Bundeswehr: Verteidigung, Krisenbewältigung, Katastrophenhilfe, Rettung. Parlamentsarmee: Der Bundestag stimmt Auslandseinsätzen zu.
Typischer Fehler: Viele denken, die Bundeswehr dürfe im Inland beliebig eingesetzt werden. Das Grundgesetz setzt dem enge Grenzen. Für Ordnung im Inland ist meist die Polizei zuständig.
Mini-Quiz
5 kurze Fragen, ohne Noten. Bei jeder Frage kannst du dir die Lösung ansehen.
Lösung ansehen
Lösung: Stimmt
Lösung ansehen
Lösung: Soldatinnen und Soldaten behalten ihre Grundrechte, mit einigen Einschränkungen.
Lösung ansehen
Lösung: Sie ist ausgesetzt.
Lösung ansehen
Lösung: Der Bundestag
Lösung ansehen
Lösung: Sie müssen den Fragebogen ausfüllen und zur Musterung.
Geschafft
Die Bundeswehr dient der Verteidigung und unterliegt der Kontrolle des Parlaments. Sie hilft auch bei Katastrophen. Der Wehrdienst ist freiwillig. Fragebogen und Musterung sind für junge Männer Pflicht (Stand: Oktober 2026).
Kannst du das schon?
Hake ab, was du schon kannst. Was noch fehlt, schaust du dir einfach noch einmal an.
Übungsheft Frieden sichern
Kurz erklärt, 41 Aufgaben in drei Stufen und alle Lösungen. Kostenlos.
Das Heft ist für alle kostenlos – auch wenn gerade kein Geld dafür da ist. Wer es einrichten kann, unterstützt DYS+ Campus mit einem selbst gewählten Betrag. Freiwillig unterstützen